Master Studienabschluss

  1. Sobald Sie alle Studienleistungen außer Masterarbeit und Abschlussprüfung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Prüfungspass einreichen.
    Schicken Sie an die StudienServiceStelle (sss.sprachwissenschaft@univie.ac.at) ein Mail, die folgende Dokumente enthält:
    • Sammelzeugnis – Kontrollieren Sie bitte, ob sich auf Ihrem Sammelzeugnis lt. Studienplan alle für den Abschluss erforderlichen Prüfungen unter der Studienkennzahl Ihres gewählten Masterstudiums befinden. Prüfungen, die unter anderen Studienkennzahlen stehen (bzw. Prüfungen an anderen Universitäten) unbedingt sofort bei der StudienServiceStelle zur Anerkennung beantragen
    • Wenn Sie nicht das Bachelorstudium Sprachwissenschaft an der Universität Wien studiert haben, ist zudem der Zulassungsbescheid vorzulegen.
  2. Es erfolgt eine Kontrolle und Unterschrift durch die StudienServiceStelle. Die Unterlagen werden dann an das StudienServiceCenter (SSC) weitergeleitet und verbleiben dort bis zum positiven Abschluss der Masterprüfung. Sie erhalten eine Mail sobald der Prüfungspass positiv bestätigt wurde. Damit können Sie davon ausgehen, dass Sie alle Lehrveranstaltungen richtig belegt haben.

Alle weiteren Aspekte bezüglich des Masterabschlusses (Anmeldung, Betreuung und Abgabe der Masterarbeit, Anmeldung der Abschlussprüfung, Ausstellung der Abschlussunterlagen) werden zentral von den Kolleg*innen am SSC der philologisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät bearbeitet. Bitte beachten Sie die verlinkten Infoseiten und kontaktieren Sie die Kolleg*innen über das Kontaktformular: https://ssc-philkultur.univie.ac.at/ueber-uns/kontaktformular/ 

Vorgegebene Fristen:

Frist für die Beurteilung der Masterarbeit: 2 Monate

Dauer der Plagiatsprüfung und Weiterleitung der Arbeit: 2 Wochen

Dauer der Bestätigung der Prüfungspässe: max. 4 Wochen

Anmeldung der Abschlussprüfung am SSC, sobald die Masterarbeit begutachtet ist und der Prüfungspass bestätigt wurde: spätestens 2 Wochen vor dem mit Prüfer*innen und SPL im Vorfeld vereinbarten Prüfungstermin