Ein Anerkennungsverfahren ist erforderlich, wenn eine im Curriculum vorgeschriebene Lehrveranstaltung durch eine Lehrveranstaltung, die Sie nicht im Rahmen desselben Studiums der Sprachwissenschaft absolviert haben, ersetzt werden soll.
Die rechtliche Grundlage für Anerkennungen bildet § 78 des Universitätsgesetzes. Nähere rechtliche Informationen dazu finden sich auch auf der Seite des Studienpräses: studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/
Folgende Anerkennungen sind möglich:
Interne Anerkennung: Wenn Sie Leistungen, die an der Universität Wien erbracht wurden, für die Skandinavistik (Bachelor, Master, Erweiterungscurricula) verwenden wollen.
Externe Anerkennung: Wenn Sie Leistungen, die Sie an einer anderen in- oder ausländischen Universität, oder einer anderen postsekundären Bildungseinrichtung erworben haben, für die Skandinavistik (Bachelor, Master, Erweiterungscurricula) verwenden wollen.
Was muss nicht anerkannt werden?
Leistungen, die unter einem falschen Studienplanpunkt (d.h. in einem falschen Modul) am Sammelzeugnis aufscheinen, müssen nicht anerkannt, sondern nur richtig zugeordnet werden. Sie können die Zuordnung selbst über U:SPACE vornehmen (sofern das Modul noch nicht komplett abgeschlossen ist). Oder Sie wenden sich direkt an die StudienServiceStelle. Anfragen zu Modulverschiebungen können auch per Mail von der Uaccount-Mailadresse gesandt werden!
Anerkennung bei Erweiterungscurricula?
Anerkennungen für ein Erweiterungscurriculum sind immer bei jener ServiceStelle vorzunehmen, welche das Erweiterungscurriculum auch anbietet. Die StudienServiceStelle für Sprachwissenschaft ist insofern für Anerkennungen zuständig, welche die Erweiterungscurricula der Sprachwissenschaft betreffen.
Einzige Ausnahme bilden bereits komplett abgeschlossene Erweiterungscurricula in einer anderen Studienrichtung oder aus einem alten Studienplan der Sprachwissenschaft bei Umstieg. Diese Leistungen werden als "Erweiterungscurriculum aus Vorstudium" von der ServiceStelle der Sprachwissenschaft anerkannt.
Bitte beachten sie, dass sie für jede Anerkennung einen eigenen Bescheid bekommen. Daher werden Erweiterungscurricula der Sprachwissenschaft erst anerkannt, wenn alle Leistungen des jeweiligen ECs auch komplett absolviert sind. Bevor die Anerkennung durchgeführt werden kann, müssen sie das jeweilige EC in U:SPACE selbstständig registrieren.
Anerkennung bei ERASMUS?
Nach Rückkehr vom ERASMUS-Aufenthalt kommen sie mit dem vom SPL unterschriebenen "Learning Agreement after the mobility" und den notwendigen Zeugnissen in die StudienServiceStelle. Alternative können sie die Unterlagen auch per Mail zusenden. Die Leistungen werden dann eingetragen und es wird ein Anerkennungsbescheid dafür erstellt. Sie werden nach Ausstellung des Bescheides über die Abholung per Mail informiert.
Bitte beachten Sie, dass erst mit Abholung des Bescheides die Leistungen auch im Sammelzeugnis ersichtlich sind.
Wann scheinen meine Leistungen im Sammelzeugnis auf?
Beachten Sie, dass die anerkannten Leistungen erst in Ihrem Sammelzeugnis aufscheinen, nachdem Sie Ihre Bescheide abgeholt und unterschrieben haben und diese dadurch rechtskräftig geworden sind.
Wie lange dauert es, bis ein Anerkennungsbescheid ausgestellt ist?
Beachten Sie, dass der Prozess bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Beantragen Sie daher rechtzeitig die Anerkennung ihrer Prüfungsleistungen (v.a. wenn Sie diese für den bevorstehenden Studienabschluss benötigen).
Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?
BITTE BEACHTEN: Ein Antrag auf Anerkennung kann aktuell nur per Mail gestellt werden!
Folgende Unterlagen sind per Mail an die StudienServiceStelle sss.sprachwissenschaft@univie.ac.at zu senden. Bitte senden sie die Unterlagen aus Datenschutzgründen ausschließlich von ihrer Webmailadresse der Uni Wien!
Genehmigung der Studienprogrammleitung per Mail. Die Anerkennung muss vorab von dieser genehmigt werden. Holen sie sich die Genehmigung derzeit per Mail ein und leiten sie die Antwort der SPL ebenso weiter an die ServiceStelle.
ACHTUNG: Bei 1:1 Anerkennungen (bspw. wenn Sie Veranstaltungen aus dem Bachelor Sprachwissenschaft für die ECs anrechnen lassen wollen) oder bei Anerkennung für die Alternative Erweiterung, müssen Sie diese nicht zuvor bei der Studienprogrammleitung genehmigen lassen!
Sammelzeugnis bzw. anzuerkennende Zeugnisse anderer Hochschulen
ACHTUNG: WENN SIE PRÜFUNGEN FÜR ECs ODER DIE ALTERNATIVE ERWEITERUNG ANERKENNEN LASSEN WOLLEN, SO WERDEN DIESE NUR IM PAKET ANERKANNT (FÜR DAS KOMPLETTE EC ODER DIE KOMPLETTE AE). BITTE NICHT JEDE PRÜFUNGSLEISTUNG EINZELN ZUR ANERKENNUNG BRINGEN!!