Validierung
Ab 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten nicht-formalen Bereich (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden. Bez. Rahmenbedingungen zur Validierung beachten Sie auch die generellen Infos des Büro Studienpräses.
Folgende Unterlagen senden Sie bitte per Email (von Ihrer u:net-Emailadresse) an die StudienServiceStelle.
- Antrag auf Validierung
- Beachten Sie die zur Verfügung gestellte Ausfüllhilfe für dieses Formular
- Beachten Sie die zur Verfügung gestellte Ausfüllhilfe für dieses Formular
Der Validierungsantrag wird dann bearbeitet und an die SPL zur Prüfung weitergeleitet. Das Ergebnis der Validierung wird Ihnen per Mail (u:account) übermittelt. Nach erfolgreicher Validierung muss ein separater Antrag auf Anerkennung für die validierten Leistungen gestellt werden.