Erasmus+ Outgoing

Studieren im Ausland

Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium? Informieren Sie sich am besten hier über die verschiedenen Austauschmöglichkeiten.

Auf dieser Seite finden Sie alle fachspezifischen Informationen zum Thema Erasmus+ Studienaufenthalte der Studienrichtung Sprachwissenschaft. Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mobilitätskoordinatorin unseres Instituts.

Bitte lesen sie auch die Informationsblätter und Checklisten des International Office sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen:


Bitte beachten Sie, dass Aufenthalte über ein Erweiterungscurriculum (EC) nicht möglich sind. Der Grund dafür ist, dass die meisten ECs nur im Ausmaß von 15 ECTS angeboten werden, was ein Vollzeitstudium im Ausmaß von 30 ECTS während eines Erasmus+ Aufenthaltes ausschließt.

Partneruniversitäten

Deutschland: Universität Potsdam (Erasmus Code: D Potsdam01)
mind. Deutsch B1, für BA; Aufenthaltsdauer: 2 Jahresplätze (zu je 2 Semester)

Finnland: Tampere University (Erasmus Code: SF Tampere17)
mind. Englisch C1, Finnisch B2, für BA; Aufenthaltsdauer: 1 Jahresplatz (2 Semester)

Frankreich: Université Paris Descartes (Erasmus Code: F Paris005)
mind. Französisch B2, für BA bzw. MA bzw. PhD; Aufenthaltsdauer: 1 Semesterplatz

Italien:
- Università degli Studi Roma Tre (Erasmus Code: I Roma16)
mind. Italienisch B1, für BA; Aufenthaltsdauer: 1 Semesterplatz
- Università degli studi di Genova (Erasmus Code: I Genova01)
mind. Italienisch B1, für BA bzw. MA; Aufenthaltsdauer: 2 Plätze zu je 1 Semester


Für weiterführende Informationen finden Sie falls verfügbar bei der betreffenden Universität auf dieser Homepage des International Office ein Infoblatt.

Studienplätze

Voraussetzung für einen Erasmus+ Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. In dieser Liste können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen.

An Partneruniversitäten für die Jahresplätze vorgesehen sind können Sie sich auch um einen Semesterplatz bewerben. Bei Semesterplätzen besteht bei einem Aufenthalt im Wintersemester die Möglichkeit, eine Verlängerung für das darauffolgende Sommersemester zu beantragen.

Voraussetzungen

Das Erasmus+ Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien. Für BA-Studien gilt weiters die Voraussetzung, dass sich Studierende zum Zeitpunkt des Antritts mindestens im 3. Semester der betreffenden Studienrichtung befinden.

Sprachnachweis

Für alle Partneruniversitäten mit einer anderen Unterrichtssprache als Deutsch ist für die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz ein Sprachnachweis erforderlich. Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen; das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.

Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben. Das konkrete geforderte Niveau ist für jeden Platz in den Informationen zum Agreement im Outgoing Portal (Informationssymbol am linken Zeilenrand, neben »Universität Wien«) ersichtlich. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (z.B. TOEFL, IELTS etc.).

Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.

Bewerbungsfristen

In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben.

Die Einreichfristen für Haupt- und Restplatzvergabe finden Sie hier. Es gibt keine institutsinternen früheren Fristen. Die freien Plätze scheinen für die Hauptvergabephase ab Mitte/Ende Jänner bzw. für die Restplatzvergabe ab Mitte September hier auf.

Bewerbungsprozedere

Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Detaillierte nicht fachspezifische Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der Website des International Office, wo auch Infoveranstaltungen angeboten werden. 

Bewerbung in Mobility Online anlegen

Mobility Online ist ein Online-Tool, in dem Bewerbungen angelegt und Auslandsaufenthalte administriert werden. Wenn Sie sich in unserer Studienrichtung um einen Austauschplatz bewerben möchten, müssen Sie als ersten Schritt eine Bewerbung in Mobility Online anlegen und folgende Unterlagen hochladen:

  • Sammelzeugnis
  • Motivationsschreiben
  • Sprachnachweis(e) (falls die Unterrichtssprache nicht Deutsch ist, siehe oben)
  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis, kein Führerschein)
  • Lebenslauf

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der allgemeinen Bewerbungsfrist ausnahmslos keine Registrierung für eine Bewerbung in Mobility Online mehr möglich ist.

Bewerbung beim Mobilitätskoordinator am Institut

Als weiteren Schritt müssen Sie sich bei Ihrem Mobilitätskoordinator mit den oberhalb erwähnten Unterlagen in Form eines persönlichen Gesprächs während der angeführten Sprechstunde vor Ende der Bewerbungsfrist für Ihren gewünschten Platz bewerben. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie jedoch evtl. aktuelle Verlautbarungen des Instituts.

Auswahlkriterien

  1. formale Voraussetzungen sind erfüllt
  2. Studienleistung und -fortschritt (mindestens abgeschlossene StEOP)
  3. Inhalt und Argumentation Ihrer Bewerbung im Motivationsschreiben

Bei einer hohen Zahl an Bewerbungen werden Studierende in fortgeschrittener Studienphase vor Studierenden mit geringer Semesteranzahl bevorzugt bzw. bei gleichem Studienfortschritt Studierende mit besserem Notendurchschnitt.

Nominierung

Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrem Mobilitätskoordinator für den Auslandsaufenthalt nominiert. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen sie einreichen müssen. 

Kurswahl und Learning Agreement

Learning Agreement

Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office. Das Learning Agreement erstellen Sie direkt aus Ihrem Workflow in Mobility Online.

Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrer Studienprogrammleitung und Ihrem Mobilitätskoordinator. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann vom Mobilitätskoordinator unterzeichnet und anschließend in Mobility Online hochgeladen.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuniversität das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, schicken Sie bitte selbstständig einen Scan vom Learning Agreement zur Unterzeichnung an die Gastuniversität. Anschließend laden Sie das von der Gastuniversität unterschriebene Learning Agreement in Mobility Online hoch.

ECTS und Lehrveranstaltungen

Prinzipiell sollten pro Erasmus+ Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen Erasmus+ Zuschuss zu erhalten, sind von Ihnen mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat zu erbringen. Detailinformationen zu dieser Thematik finden Sie hier.

Sollte Ihr Auslandsaufenthalt der Abfassung Ihrer Masterarbeit oder Dissertation dienen, wird dies im Learning Agreement durch die Angabe des Titels und die Unterschrift der betreuenden Lehrkraft bestätigt. In diesem Fall müssen Sie in der Regel keine Lehrveranstaltungen absolvieren. Beachten Sie aber, dass einige Gastuniversitäten dennoch die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen verlangen können.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, freie Wahlfächer/Pflichtwahlfächer bzw. »Alternative Erweiterungen« (BA/MA)  für den Erasmus+ Aufenthalt aufzusparen, da deren Anerkennung meistens einfacher ist. In unserer Studienrichtung gilt für die Kurswahl folgende Vorgabe: Im Ausland verfasste PS, SE oder BA-Arbeiten müssen zur Anrechnung mitgebracht werden.

Änderungen im Learning Agreement

Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen Sie zuerst der Studienprogrammleitung und danach der Mobilitätskoordinatorin bekanntgeben, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.

Für Änderungen erstellen Sie direkt aus Mobility Online ein Learning Agreement »During the Mobility«, in dem Sie die geänderten Kurse angeben und dann an die SPL und den Mobilitätskoordinator zur Unterschrift übermitteln. Informieren Sie sich bitte auch über das Änderungsprozedere an Ihrer Gastuniversität. Das von unserem Institut und von der Gastuniversität unterzeichnete Learning Agreement »During the Mobility« laden Sie in Mobility Online hoch. Weitere Informationen zum Learning Agreement »During the Mobility« finden Sie hier.

Anrechnungen

Nach Ihrer Rückkehr erstellen Sie aus Mobility Online das Learning Agreement »After the Mobility« und lassen sich von Ihrer Studienprogrammleitung die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records). Anschließend laden Sie das Transcript of Records sowie Ihr Learning Agreement »After the Mobility« und/oder den Anerkennungsbescheid in Mobility Online hoch.