Digitale Prüfungen

Rahmenbedingungen für digitale Prüfungen in der Studienprogrammleitung Sprachwissenschaft, gültig für alle von der Sprachwissenschaft angebotenen Lehrveranstaltungen mit schriftlicher Abschlussprüfung (BA, Masterstudien, Erweiterungscurricula); Stand 08.09.2020

 

Prüfungen stellen die zentralen Leistungsfeststellungen während eines Studiums dar. Sie sollen darüber Auskunft geben, ob die Kompetenzen und Studienziele laut Curriculum erreicht wurden. Unterschiedliche Typen von Lehrveranstaltungen erfordern differenzierte Arten der Leistungserbringung. Welche Leistungen und wie sie zu erbringen sind, wird im Online-Vorlesungsverzeichnis (VVZ) der Uni Wien kommuniziert.

Die Umstellung während des SoSe 2020 von ausschließlich Präsenzprüfungen auf digitale Prüfungen ändert an der erforderlichen eigenständigen Leistungserbringung nichts. Erheblich geändert haben sich aber die Rahmenbedingungen für die Abhaltung von Prüfungen. Diese Änderungen basieren auf der Verordnung "Regelungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen", vom 13.05.2020 https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2019_2020/2019_2020_97.pdf.

Digitale schriftliche Prüfungen werden ausschließlich über die Lernplattform Moodle abgewickelt.

Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise für die Prüfung:

  • Absolvieren Sie einen Probetest, falls ein solcher angeboten wird.
  • Achten Sie auf die konkreten Angaben und Vorgaben der LV-Leitung.
  • Beachten und befolgen Sie unbedingt die Angaben zu den erlaubten Hilfsmitteln.
  • Wenn keine weiteren Hilfsmittel nachweislich durch das VVZ oder auf den Folien der Veranstaltung erlaubt werden, dann sind auch keine weiteren Hilfsmittel erlaubt. Das gilt insbesondere für das oder die verwendeten Lehrbücher und das Internet.
  • Allgemein ist Hilfe durch Dritte generell untersagt.
  • Es ist nicht gestattet, das Prüfungsmaterial, also z. B. Fragen oder Antworten, mit anderen Personen zu teilen, öffentlich zu verbreiten oder für andere zugänglich zu machen.
  • Achten Sie auf Ihr Zeitmanagement bei der Prüfung.
  • Planen Sie Zeit zur Abgabe der Prüfung ein.

Folgende studienrechtliche und formale Regelungen / Vorgaben sind an unserer SPL zu beachten:

Prüfungszeit

Die Arbeitszeit wird für jede Prüfung im VVZ angegeben.

  • Wenn nichts anderes mitgeteilt wurde, ist die Zeit zum Herunterladen der Prüfungsangaben und zum Hochladen der Antworten ist in dieser Zeit inkludiert. Bitte denken Sie daran, Zeit zum Herunter- und zum Hochladen einzuplanen.
  • Planen Sie sicherheitshalber ca. 5 Minuten für das Hochladen der Prüfung vor Ende der Abgabefrist/Prüfungszeit ein, sofern im Rahmen der Veranstaltung (z. B. im VVZ oder auf Moodle) nicht eine andere Zeit genannt wird.

Bei Problemen beim Herunter- oder Hochladen wenden Sie sich bitte sofort an die in der Veranstaltung (z. B. im Prüfungsdeckblatt oder in Moodle) bekannt gegebenen Kontakte (z. B. Forum, E-Mail an die Veranstaltungsleiter*in, Chat, Telefon; was immer bekannt gegeben wurde).

Technische Probleme, die nicht sofort gemeldet werden, können bei der Auswertung der Prüfung nicht mehr berücksichtigt werden. In keinem Fall dürfen technische Probleme als Grund für einen nachträglichen "Nicht-Prüfungsantritt" (Eintragung "AB") geltend gemacht werden, wenn die Note bereits bekannt gegeben wurde.

Open book Prüfungen – Erlaubte Hilfsmittel

"Open book" bedeutet, dass Sie Materialien zur Beantwortung der Frage heranziehen können. Was herangezogen werden darf (z. B. ein facheinschlägiges Lehrbuch) regelt der jeweilige Eintrag im VVZ oder wurde im Rahmen der Veranstaltung schriftlich in Moodle (z. B. auf Folien) bekannt gegeben. "Open book" bedeutet nicht automatisch, dass Sie einfach jede Quelle verwenden dürfen. Es bedeutet nicht, dass Sie z. B. Wikipedia oder Google-Suche verwenden dürfen, wenn nur das Lehrbuch zur Verwendung freigegeben wurde. Es bedeutet auch nicht, dass Sie Sätze/Textstellen 1: 1 kopieren/abschreiben dürfen. Ganze Sätze aus Folien oder anderen Texten dürfen nicht ohne entsprechende Kenntlichmachung (An- und Abführungsstriche vor, respektive hinter dem Zitat; Angabe der Quelle mit Seitenzahl in Klammern hinter dem Zitat) der Quelle übernommen werden. Bei der Beantwortung der Fragen sollen grundsätzlich eigene Gedanken und Argumente selbständig formuliert werden. Ein bloßes Umstellen einzelner Satzteile oder auch nur einzelner Wörter genügt nicht.

  • Bei Open Book-Klausuren sind nur die Hilfsmittel erlaubt, die schriftlich vor der Klausur und in der Veranstaltung genannt wurden.
  • Bei Open Book-Klausuren sind nur dann alle Hilfsmittel erlaubt (bspw. Vorlesungs-Unterlagen, Wikipedia, gemeinsam mit anderen Studierenden erstellte Lernunterlagen /Fragenkataloge ...), wenn das explizit und schriftlich vor der Klausur in der Veranstaltung oder im entsprechenden VVZ-Eintrag bekannt gegeben wurde.
  • (Direkte) Zitate sind bei Open Book-Prüfungen in der Regel erlaubt, aber es muss nach anerkannten Standards zitiert werden (üblicherweise Nachname des Autors / der Autorin, Jahreszahl, Seitenzahl).
  • Achtung: Vergessen Sie ggf. nicht die zitierte Quelle bei offenen Prüfungsfragen auch in einem Literaturverzeichnis anzuführen. Das ist insbesondere notwendig, wenn Unsicherheit über die Identität der in Frage stehenden Quelle bestehen kann (z. B. wenn in einer offenen Prüfungsfrage gar nicht nach einer bestimmten Quelle gefragt wurde (aus der dann in der Antwort zitiert wird), wenn es mehrere Quellen gibt, die in Frage kommen , oder wenn eine von Ihnen verwendete Quelle überhaupt nicht im Lehrbuch, in der Prüfung oder in der Veranstaltung zitiert wurde). Bei Monographien sind Autor*innen, Titel des Buchs, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr zu zitieren; bei Aufsätzen aus Zeitschriften sind Autor*innen, Titel des Aufsatzes, der Name der Zeitschrift, Erscheinungsjahr, Jahrgangsnummer, Seitenzahlen des Aufsatzes zu zitieren;Bei Aufsätzen aus Sammelbänden sind Autor*innen, Titel des Aufsatzes, Titel des Sammelbandes, Namen der Herausgeber, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr, und die Seitenzahlen des Aufsatzes zu zitieren. Achtung: Ein Literaturverzeichnis wird in der Regel auch bei allen Essay-Prüfungen verlangt. Es sollte dann entsprechend verfasst sein. Ausnahmen von diesen beiden Regeln würden ggf. schriftlich vor der Prüfung durch die Lehrenden bekannt gegeben.
  • (Direkte) Zitate sind bei Open Book-Prüfungen nicht generell verboten, aber sie werden in der Regel alleine nicht ausreichen, um eine positive Note (also eine Bewertung Ihrer Leistung mit mindestens genügend) zu rechtfertigen. Ihre eigene Leistung muss in der Regel über die bloße Zitation einer Textstelle hinausgehen, es sei denn, dass eine solche bloße Zitation explizit die einzige geforderte Leistung bei einer Frage ist (Bsp.: "Wie lautet die Definition von 'Sprachfamilie' von Trubetzkoy?").
  • Das korrekte Zitieren ist Grundvoraussetzung für die Erreichung einer positiven Note (neben der Erreichung der notwendigen Punktezahl).
  • Falsches oder unvollständiges Zitieren geht in die Notengebung ein.
  • Nicht-kenntlich gemachte Zitate können als Erschleichen einer Leistung betrachtet werden und führen zur Eintragung eines "X" (Schummelvermerk).
  • Mit der Teilnahme an digitalen Prüfungen stimmen Sie der Anwendung von Software zur automatischen Prüfung Ihrer Leistung auf Plagiate zu. Plagiate führen zum (nachträglichen) Prüfungsausschluss aufgrund von Erschleichen der Leistung und führen zur Eintragung eines "X" (Schummelvermerk).
  • Mit der Teilnahme an digitalen Prüfungen stimmen Sie generell der Möglichkeit zu, dass im Verdachtsfall (z. B. eines Plagiates) Ihre eigene Leistung durch Nachfrage überprüft werden kann. Die Nachfrage erfolgt im Rahmen eines persönlichen Gesprächs (d.h. in einer Video-Konferenz-Sitzung in Moodle oder mithilfe eines der offiziellen Tools der Universität Wien). Beachten Sie ggf. gesetzte Fristen zur Beantwortung von Nachfragen. Achtung: Es besteht vonseiten der Studierenden kein Recht auf solche Nachfragen. Nachfragen sind zudem keine zusätzliche Prüfung („Nachprüfung“), sondern dienen lediglich dazu, festzustellen, dass die Prüfungsleistung nicht erschlichen wurde. Sie können Ihre Leistung bei der Prüfung also durch Nachfrage nicht noch über die Prüfungsleistung hinaus verbessern.
  • Gemeinsam mit anderen Studierenden erarbeitete Arbeits- und Lernunterlagen, Fragenkataloge etc. sind von der Verwendung bei der Prüfung ausgenommen, es sei denn es liegt eine schriftliche Erlaubnis (etwa per VVZ oder Moodle-Eintrag) seitens der Lehrenden vor. Sie dürfen also nur bei expliziter Erlaubnis durch die Lehrenden bei der Prüfung verwendet werden. Entsprechende Unterlagen müssen auf Nachfrage binnen 2 Tagen vorgelegt werden. Können diese Unterlagen nicht vorgelegt werden, wird bei identischen Texten von mehreren Studierenden von einer unerlaubten Zusammenarbeit ausgegangen, und es wird ein "X" eingetragen (Schummelvermerk).
„Normale digitale Klausuren“ (nicht Open Book) – Umgang mit wortwörtlich auswendig gelernten Texten

Achten Sie darauf, Ihre Antworten selbständig und zu formulieren:

  • Die reine Wiedergabe von auswendig gelernten Sätzen und Passagen aus Lernunterlagen wird in der Regel mit 0 Punkten bewertet; es sei denn eine Prüfungsfrage zielt explizit auf die Wiedergabe einer auswendig gelernten Passage ab.
  • Durch die reine Wiedergabe von auswendig gelernten Sätzen und Passagen aus Lernunterlagen kann in der Regel keine positive Note erreicht werden.
  • Bei der reinen Wiedergabe von auswendig gelernten Passagen aus Lernunterlagen kann ein Plausibilitätscheck per digitaler Nachfrage stattfinden, um zu eruieren, ob die Inhalte tatsächlich auswendig gelernt wurden oder ob von einem Plagiat auszugehen ist. Achtung: Es besteht vonseiten der Studierenden kein Recht auf einen Plausibilitätscheck durch Nachfrage. Ein Plausibilitätscheck ist zudem keine zusätzliche Prüfung ("Nachprüfung"), sondern dient lediglich als Hilfestellung, um feststellen zu können, ob ein Erschleichen einer Prüfungsleistung vorliegt.
Überprüfung auf Textgleichheiten

Es werden alle Texte (aktuell mittels Turnitin) auf Plagiate kontrolliert.

Nicht erlaubte Verwendung von Prüfungsmaterial und Antworten

Es ist nicht gestattet, das Prüfungsmaterial zu kopieren, weiterzugeben oder auf andere Weise (z. B. durch Posts, Blogs etc. in sozialen Medien) öffentlich oder für Dritte zugänglich zu machen. Es ist nicht erlaubt, Muster-Antworten für existierende Prüfungsfragen, die durch Lehrende (oder Studierende) der Sprachwissenschaft an der Uni Wien entwickelt wurden, zu veröffentlichen oder mit anderen zu teilen.

Nicht erlaubte Hilfsmittel bei allen Arten von Prüfungen

Folgende Vorkommnisse werden als Erschleichen einer Leistung gewertet und führen zur Eintragung eines "X" (Schummelvermerk):

  • Jegliche Kommunikation mit anderen Studierenden während der Prüfung (persönlich, telefonisch, WhatsApp, Soziale Medien, usw.)
  • Ghostwriting (Prüfung oder einzelne Teilleistungen werden von anderen Personen geschrieben).
  • Aus dem Text erkennbare Kollusion (Zusammenarbeit mehrerer Personen): identische Tippfehler, identische falsche Zitate, gleiche Abschreibfehler, gleiche falsche Anwendung von Formeln etc.
  • Verwendung von gemeinsam mit anderen Studierenden erarbeiteten Lernunterlagen (sollte die LV Leitung die Verwendung von gemeinsamen Lernunterlagen erlauben, so muss sie das  explizit angeben).
  • Wörtliche Wiedergabe von Vorlesungsunterlagen (sollte die LV Leitung die Verwendung von gemeinsamen Lernunterlagen erlauben, so ist das explizit anzugeben; dann muss von dem bzw. der Studierenden korrekt zitiert werden).
  • Verwendung von Internet, Suchmaschinen, Google-Suche, Wikipedia etc.; es sei denn, diese Hilfsmittel werden im Rahmen einer Open-Book-Prüfung explizit als erlaubte Hilfsmittel genannt (z. B. im VVZ oder in Moodle).
Informationen zum Prozess des Eintrags eines "X" (Schummelvermerk)
  • Die Lehrveranstaltungsleitung stellt beim Korrigieren der Prüfung fest, dass die Leistung offensichtlich nicht von der*dem Studierenden stammt. Die LV-Leitung informiert die*den Studierenden und die zuständige Studienprogrammleitung per Mail über die Eintragung eines "X" (Schummelvermerk) im Sammelzeugnis inkl. einer kurzen Begründung für den Schummelvermerk.
  • Die Lehrveranstaltungsleitung hat den Verdacht, dass geschummelt wurde:
    • Variante a): Die*der Studierende wird zu einem Plausibilitätscheck (mittels eines Videokonferenz-Tools) innerhalb der Beurteilungsfrist vorgeladen. Studierende, die sich dem Plausibilitätscheck verweigern, bekommen ein "X" eingetragen. Nach dem stattgefundenen Plausibilitätscheck entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung, ob ein "X" eingetragen wird oder ob die Prüfung regulär beurteilt wird. Bei Eintragung eines "X" wird die SPL verständigt und die Dokumentation des Sachverhalts übermittelt.
    • Variante b): Die*der Studierende wird per E-Mail schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Nach Erhalt der Stellungnahme entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung über die Eintragung "X", in diesem Fall wird die SPL verständigt und die Dokumentation des Sachverhalts übermittelt.